Pflegevorsorge

Derzeit beziehen etwa 350.000 - 400.000 Österreicher/Innen das gesetzliche Pflegegeld. Damit können in den meisten Fällen die Kosten für eine professionelle Hilfe wie Pflege, Reinigung oder Hausarbeit gar nicht abgedeckt werden. Tatsächlich pflegebedürftig sind im Moment laut Schätzungen mehr als 550.000 Personen und die Tendenz ist stark steigend.

Eine rechtzeitige Vorsorge für den Fall von Pflegebedürftigkeit wird auch aus dem Aspekt der abnehmenden staatlichen sozialen Leistungen immer wichtiger.
Pflegebedürftigkeit kann über Nacht eintreten; durch Unfall, Zeckenbiss, Krankheiten wie Schlaganfall und Infarkte. Es muss nicht immer altersbedingt sein.

Wie bei den meisten Produkten, die der Vorsorge dienen, gilt: Je früher man damit beginnt, umso günstiger ist die Prämie. Eine Pflegevorsorge kann auch bis ins hohe Alter abgeschlossen werden.

Und die Zeiten, wo unsere Altvorderen von der Folgegeneration gepflegt wurde, sind nach neuesten statistischen Ergebnissen endgültig vorbei. Was ist, wenn Sie keine Kinder haben? Was ist mit den stetig zunehmenden Single-Haushalten? Was ist, wenn der Partner selbst erkrankt und pflegebedürftig wird . . . ?
Alles Fragen, die unangenehm sind, denen wir uns aber stellen müssen.

Bedenken Sie: Ab 2014 werden die Karten neu gemischt, die Pflegestufen werden neu aufgeteilt und Reformen dienen oft nicht der Besserstellung der Bürger, sondern helfen vielmehr dem Staat, die immer weniger werdenden zur Verfügung stehenden Gelder in immer geringer werdendem Ausmaß zu verteilen.

Vorteile einer  private Pflegeversicherung sind

  • Pflege in gewohnter Umgebung
  • Zusätzliche Pauschale Leistung zum staatlichen Pflegegeld
    von Pflegestufe 1 bis Pflegestufe 7
  • Das Pflegegeld wird solange ausbezahlt, solange Sie pflegebedürftig sind -
    auch ein Leben lang
  • Leistung schon ab der Pflegestufe 1 – bei bestimmten Erkrankungen gibt es auch oft
    eine zusätzliche Soforthilfe in Form eines Pauschalbetrages
  • Absicherung des eigenen Vermögens und das der Kinder
  • Auszahlung auch bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall
  • Auszahlung auch dann, wenn Sie im Spital sind und oftmals erweiterte
    Assistenz Leistungen benötigen

Reden wir darüber!