Pensionsvorsorge für Sie und Ihre Mitarbeiter

Als Unternehmer stehen Ihnen durch die betriebliche Lebensversicherung attraktive Instrumente zur Verfügung, um Ihre wichtigen Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, diese zu motivieren und weitere qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.

Dazu zählt die direkte Pensionszusage (betriebliche Pensionsvorsorge). Sie ermöglicht Ihnen, für Ihre verdienten Mitarbeiter und auch für sich selbst für Ihre Alterspension steuerschonend vorzusorgen.
Der Vorteil für das Unternehmen: Lohnnebenkosten-frei.
Der Vorteil für Ihre Mitarbeiter: Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitrags-frei.

Es bedarf dazu jedoch  einer rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Zusage des Unternehmens an den Mitarbeiter. Für die daraus resultierende Pensionsverpflichtung kann eine steuerliche Rückstellung gebildet werden, welche sich gewinnmindernd  auswirkt.
Die Firmenpension selbst wird mit Wertpapieren und/oder  einer Lebensversicherung finanziert.

Dieses Modell ist auch für Gesellschafter und Geschäftsführer mit bis zu 100 % Beteiligung möglich. Die Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist eine Betriebsausgabe (das Deckungskapital ist aktivierungspflichtig und damit Firmenvermögen).

Die Zukunftssicherung nach § 3 Abs.1 Zi 15 (freiwillige Zukunftsvorsorge) wird als beliebtes Modell für eine Gehaltsumwandlung oft und gerne eingesetzt. Gemäß dem Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber somit seinen Mitarbeitern bis zu EUR 300,00 pro Jahr steuerfrei für Zwecke der Zukunftssicherung zukommen lassen.
Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Er spart Lohnsteuer, Einkommenssteuer und Kest.
Für das Unternehmen sind die Zahlungen voll absetzbar und sparen Lohnnebenkosten.

Darüber hinaus stehen auch Pensionskassen zur Verfügung. Sie warten ebenfalls mit Vorteilen auf, wie: keine Lohnnebenkosten sowie Steuerminderung. Die Pensionszusage wird ausgelagert, der Unternehmer spart Verwaltungsaufwand und die Pensionsverpflichtungen sind am Ende vollständig und periodengerecht ausfinanziert.

Mit diesen Maßnahmen will der Staat den Gedanken der dritten Säule fördern. Was jedoch individuell für sie am zweckmäßigsten ist, hängt von vielen Faktoren und schlussendlich auch von der Gesellschaftform Ihres Unternehmens ab.