Haushaltsversicherung
Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt. Dieser umfasst alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen und im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, stehen. Was ist versichert?
- Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Implosion
- Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Niederschlagswasser etc.
- Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung, Vandalismus
- Schäden durch Austreten von Leitungswasser
- Privathaftpflichtversicherung, früher auch Sporthaftpflicht bezeichnet
- Optional möglich sind Computerversicherung, Fahrräder, Waffen, Fotoausrüstungen usw.
- Der Ausserhausversicherung kommt in unserem mobilen Zeitalter auch immer mehr Bedeutung zu
Tipp vom Experten:
Sie sollten darauf achten, dass folgende Dinge berücksichtigt werden:
- generelle Neuwertentschädigung bzw. Unterversicherungsverzicht
- evtl. grobe Fahrlässigkeit
- Verzicht auf Verwandtenausschluss
Achtung – im Haushalt lebende Kinder, die ein gewisses Alter überschreiten, bereits berufstätig sind und nicht mehr lernen/studieren, müssen separat versichert werden > besonders wichtig für die Privathaftpflichtversicherung.
Wenn Ihr/e Partner/in nicht im gleichen Haushalt als Hauptwohnsitz gemeldet ist, so teilen Sie das bitte mit.