Haushaltsversicherung

Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt. Dieser umfasst alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen und im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, stehen. Was ist versichert?

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Implosion
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Niederschlagswasser  etc.
  • Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung, Vandalismus
  • Schäden durch Austreten von Leitungswasser
  • Privathaftpflichtversicherung, früher auch Sporthaftpflicht bezeichnet
  • Optional möglich sind Computerversicherung, Fahrräder, Waffen, Fotoausrüstungen usw.
  • Der Ausserhausversicherung kommt in unserem mobilen Zeitalter auch immer mehr Bedeutung zu


Tipp vom Experten:
Sie sollten darauf achten, dass folgende Dinge berücksichtigt werden:

  • generelle Neuwertentschädigung bzw. Unterversicherungsverzicht
  • evtl. grobe Fahrlässigkeit
  • Verzicht auf Verwandtenausschluss

Achtung – im Haushalt lebende Kinder, die ein gewisses Alter überschreiten, bereits berufstätig sind und nicht mehr lernen/studieren, müssen separat versichert werden > besonders wichtig für die Privathaftpflichtversicherung.

Wenn Ihr/e Partner/in nicht im gleichen Haushalt als Hauptwohnsitz  gemeldet ist, so teilen Sie das bitte mit.