Abfertigung NEU!

Seit 1.1.2003 ist das Gesetz über die Abfertigung neu voll wirksam.
Damit steht das gesamte Abfertigungsrecht auf neuen Beinen: Sämtliche Abfertigungsansprüche für nach dem 1.1.2003 eingestellte Mitarbeiter sind nur mehr über Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) abzuwickeln.

Die Abfertigung neu basiert auf laufenden Beitragszahlungen des Arbeitsgebers an eine Mitarbeitervorsorgekasse. Das sind monatlich 1,53% des Bruttoentgeltes für alle ab 01.01.2003 eingestellten Arbeitnehmer.

Doch viele Firmen haben unverändert das System Abfertigung alt – und hier ist  besondere Vorsicht in Bezug auf vorhandene Liquidität geboten. Sind noch alle Rückstellungen vorhanden oder wurden sie aufgelöst ?
Ist die Deckung noch ausreichend (Rückdeckungsversicherung/ Wertpapierdeckung) ?
Oder ist ein Umstieg auf das System NEU geplant?

Der Gesetzgeber sieht keine Liquiditätsvorsorge vor.  Nichts desto trotz werden bei Pensionsantritt von Mitarbeitern die Zahlungen fällig – die Haftung bleibt immer beim Unternehmer.

Wie sinnvoll ist daher die Beibehaltung von Rückstellungen? Alternativen dazu sind die Abfertigungsrückdeckungsversicherung oder die Auslagerung von Abfertigungsverpflichtungen an eine Versicherung (nach RZ 3369a).

Es ist durchaus möglich, beide System in dem einen oder anderen Fall aufrecht zu erhalten.

Gerade in Zeiten wie diesen, wo Liquidität im Unternehmen gefragt ist, kann es lohnend sein, die  eigene Abfertigungssituation im Unternehmen zu analysieren.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir stehen gerne mit Spezialisten zur Verfügung...